Mautpflicht und sonstige Regelungen

Stand Dezember 2025

Sich in den verschiedenen Mautsystemen auszukennen und sich dann auch noch für die richtige zu entscheiden, ist gar nicht so einfach.

Dank der Zusammenstellung von Wohnmobilland Schweiz von Juli 25 fällt die Entscheidung hoffentlich etwas leichter

DEUTSCHLAND

In Deutschland gilt seit 1. Juli 2024 für fast alle LKW und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Autobahnen (inklusive Tank- und Rastanlagen) und Bundesstrassen eine Mautpflicht (Übersicht mautpflichtigerStrassen in Deutschland). Dabei gilt das in den Fahrzeugpapieren technisch zugelassene Gesamtgewicht, nicht das eingetragene.

Wohnmobil-Regelung: Wohnmobile, deren Wohnbereich mindestens 50% des Fahrzeuges ausmacht, sind weiterhin mautfrei. Aber Achtung: Ziehst du einen (privaten) Anhänger mit, der grösser ist als die Wohnfläche, wird auch dein Wohnmobil mautpflichtig. Ab 2025 ist ebenfalls ein Fahrtenschreiber für einige Wohnmobilklassen vorgeschrieben.

Eintragung entscheidend: Damit dein Fahrzeug als Wohnmobil gilt, muss es als solches in den Papieren stehen. Bei älteren Wohnmobilen auf LKW-Basis müssen selbst Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Maut zahlen, wenn noch ‚LKW‘ eingetragen ist.

Tipp: Fülle das offizielle Toll-Collect-Formular aus – auch bei eingetragenen Wohnmobilen über 3,5 Tonnen, die von aussen nicht eindeutig erkennbar sind. So ersparst du dir später die Beweisführung.


Stand Juni 2025

FRANKREICH

In Frankreich wird die Autobahnmaut streckenabhängig berechnet – eine Vignette ist nicht erforderlich. Die Tarife richten sich nach Fahrzeugkategorien und werden im Normalfall an einer Zahlstation einkassiert.

Auf der A79 gibt es ein neues, barrierefreies System, das sich flux libre nennt. Gebühren werden zwischen den Kommunen Montmarault (Allier) und Digoin (Saône-et-Loire) erhoben.

Nebenstehende Tafel macht den Automobilisten auf die gebührenpflichtige Autobahn aufmerksam. Das Nummernschild des Fahrzeugs wird automatisch an sechs Stellen gelesen. Die Gebühren werden für den jeweiligen Fahrzeugtyp pro Abschnitt berechnet. Der ausstehende Betrag muss dann innerhalb von 72 h beglichen werden, andernfalls wird eine zusätzliche Strafe fällig. Über diese Seite kann die Zahlung problemlos vorgenommen werden.

Am 31. August 2020 startete in Frankreich ein Experiment, das für 4 Jahre geplant war, aber nun weitergeführt wird. Diese speziell gekennzeichneten Fahrspuren sind nur noch für bestimmte Fahrzeugtypen zulässig. Ist eine Uhrzeit angegeben, gilt die Einschränkung während dieser Zeit.

Es droht ein Bussgeld von bis zu 135 €.

Je nach Beschilderung dürfen auf diesen Spuren Busse, Taxis und E-Autos fahren. Aber auch Fahrgemeinschaften können auf einigen Strecken privilegiert behandelt werden. Ab welcher Personenanzahl dies gilt, ist der jeweiligen Beschilderung zu entnehmen.“

Links siehst du 2 Beispiele für eine solche Kennzeichnung. 
Weitere findest du hier.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 sind alle französischen Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern verpflichtet eine emissionsarme Mobilitätszone (ZFE-m) einzurichten. 


Stand April 2024

ITALIEN

In Italien wird die Autobahnmaut streckenabhängig berechnet – eine Vignette ist nicht erforderlich. Die Tarife richten sich nach Fahrzeugkategorien, wobei Wohnmobile nach der Achsenzahl eingeteilt werden (Doppelachsen zählen als zwei Achsen).

Klassisches System: Bei der Einfahrt wird ein Ticket gezogen, das am Ende bar oder mit Kreditkarte bezahlt wird. Die gelben Telepass-Spuren sind nur für Nutzer mit Telepass, ADAC Mautbox, Camper Mautbox XXL oder bip&go-Transpondern.

Free-Flow-System: Erste Autobahnstrecken rechnen inzwischen elektronisch über das Kennzeichen ab. Die Gebühr wird von der Mautbox oder einem vorab eingerichteten Kennzeichen-Konto abgebucht. Alternativ kann innerhalb von 15 Tagen an ‚Punto Verde‘-Kundenstellen, bestimmten Tankstellen oder über die App ‚Free Flow‘ bezahlt werden (weitere Zahlungsmöglichkeiten). .

Zusätzlich kostenpflichtig: Die verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in Mailand, Bologna und Palermo.


Stand April 2024

ÖSTERREICH

Auch auf den österreichischen Autobahnen und dem Schnellstrassennetz gilt eine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Bei Passstrecken wie Brenner und Tauernautobahn fällt zusätzlich eine Streckenmaut an, die bei jeder Durchfahrt zu bezahlen ist.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette (‚Pickerl‘ – klebend oder digital)
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: GO-Box-Ausrüstung obligatorisch

Wichtige Änderung: Seit Dezember 2023 ist die technisch zugelassene Gesamtmasse massgebend für die Bestimmung. Für davor erstmalig zugelassene Fahrzeuge gilt jedoch eine Übergangsfrist.“


Stand Juni 2025

SCHWEIZ

In der Schweiz gilt auf den meisten Autobahnen eine Vignettenpflicht für PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Seit 2024 können diese elektronisch oder weiterhin als Klebevignette gekauft werden. Letztere muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden und kostet 40 Franken für ein Jahr – im Vergleich zu anderen Ländern recht günstig.

Anhänger benötigen eine separate Vignette.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen (gemäss Fahrzeugausweis)
Diese müssen eine Schwerverkehrsabgabe pro Tag entrichten – für jeden Tag in der Schweiz, unabhängig davon, ob gefahren wird oder das Fahrzeug auf einem Stellplatz steht. Diese gilt für alle Strassen, nicht nur Autobahnen.

Ausländische Fahrzeuge: Die Schwerverkehrsabgabe muss vor Einreise online im Via-Portal bezahlt werden. Und es gelten die folgenden Regelungen:

  • Abgabeperioden
    • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage (die Option „10 Einzeltage“ gibt es nicht mehr)
      Basispreis pro Tag 3.25 CHF, aber mindestens 25 CHF
    • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate
    • für 1 Jahr
  • Eine Vignette ist dabei nicht erforderlich

Schweizer Fahrzeuge: Die pauschale Schwerverkehrsabgabe wird für das folgende Kalenderjahr im Voraus bezahlt. Rückerstattung möglich: 1/360 des Gesamtbetrages pro Tag im Ausland, die Hälfte bei gemischten Tagen. Der Antrag ist beim BAZG innerhalb des Folgejahres mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.


Stand April 2024

TSCHECHIEN

Fahrzeuge bis zu 3.5 t*
Es besteht bis auf wenige Ausnahmen auf Autobahnen und Schnellstrassen eine Vignettenpflicht. Zu erkennen sind diese Strassen am Vignettensymbol mit grauem Punkt. Bei den gebührenfreien Abschnitten ist dieses Symbol durchgestrichen oder es steht „BEZ POPLATKU“

Die elektronische Vignette kann mit Gültigkeit für 10 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr online, bei offiziellen Verkaufsstellen oder an Selbstbedienungsautomaten erworben werden. Es stehen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahres-Vignetten zur Auswahl.

* Achtung es gilt das in den Fahrzeugpapieren aufgeführte zulässige Gesamtgewicht. Bei Gespannen ist das Gewicht des Zugfahrzeugs massgebend.

Fahrzeuge über 3.5 t
Bei diesen wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Diese Streckenabschnitte sind mit einem **Schwarzen M auf gelbem Grund** gekennzeichnet und können teilweise auch nur Teilstrecken wie eine Brücke oder eine Transitstrasse betreffen.

Damit du diese Strassen benutzen kannst, muss das Wohnmobil  vor der Fahrt über die Grenze elektronisch angemeldet und im elektronischen Mautsystem, „Myto“ registriert werden. Dies kann sowohl online als bei einer Verkaufsstelle in Grenznähe erfolgen. Für die Anmeldung benötigst du

  • Zulassungsland
  • Kennzeichen
  • Gesamtgewicht
  • Achsenzahl
  • Geplante Kilometer 
  • Angaben zum Fahrer und Eigentümer (wenn nicht identisch)

Die Abrechnung erfolgt anschliessend mit Hilfe der im Voraus zu installierenden Myto-CZ-Box, die du entweder mit Guthaben auflädst oder im Post-Pay-Verfahren nach der Reise bezahlst. Meldest du dich an einer Verkaufsstelle direkt vor der Einfahrt an, kannst du dort auch gleich eine Box gegen eine Kaution ausleihen.

Übersicht zu den Änderungen ab 1. März 2024 


Weitere Länder mit einer Vignettenpflicht auf Autobahnen und teilweise auch auf Schnellstrassen:

  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Ungarn

 Nicht abschliessend!

Zudem kennen weitere Länder eine streckenabhängige Gebühr, welche an den entsprechenden Zahlstellen bei der Ein- oder Ausfahrt bezahlt werden muss.

Eine detaillierte Übersicht findest du beim ADAC

und hier die Informationsseite von Promobil mit weiteren Infos

© Womocanis.ch
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