Stand Mai 2026
In der gesamten EU gilt seit dem 1. Januar 2025 für Wohnmobile über 7.5 Tonnen* eine Fahrtenschreiber-, Lenk- und Ruhezeitenpflicht, sofern sie Güter transportieren oder einen Anhänger ziehen (Link zum BALM).
*höchstzulässiges Gewicht gemäss Fahrzeugpapieren
Aber auch Wohnmobile mit weniger als 3.5 Tonnen unterliegen dieser Regelung, wenn sie Sie damit (auch privat) Güter, wie z.B. Pferde oder das eigene Auto ziehen, und das Gewicht von Wohnmobil und Anhängelast zusammen die 7.5 Tonnen übersteigen.
Innerhalb der Schweiz gilt diese Regelung nur, wenn das Wohnmobil primär für den Gütertransport genutzt wird.
Für sämtliche Wohnmobile mit Fahrtenschreiber-Pflicht gelten die folgenden Richtzeiten (Stand 12.25)
- Tägliche Lenkzeiten
Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden. Ausnahme: an 2 Tagen in der Woche max. 10 Stunden - Wochenlenkzeiten
Pro Woche sind max. 56 Stunden Fahrzeit erlaubt, jedoch max. 90 Stunden in 2 Wochen - Tägliche Ruhezeit:
Diese beträgt mindestens 11 Stunden - Aufteilung der täglichen Ruhezeit
Wird die Ruhezeit aufgeteilt, so muss eine mindestens 9 und die andere mindestens 3 Stunden betragen - Ruhezeit bei mehreren Fahrern
Bei mehreren Fahrern muss eine Ruhezeit von 9 Stunden/Fahrer innerhalb von 30 Stunden eingehalten werden. - Wöchentliche Ruhezeit
Pro Woche ist eine Ruhezeit von 45 Stunden zu beachten. - Lenkzeitunterbrechung
Spätestens nach 4,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten erfolgen. Auch hier ist eine Zweiteilung möglich: die erste muss 15 und die zweite 30 Minuten betragen (Reihenfolge muss beachtet werden).
Bei Nichteinhaltung drohen Bussen bis zu 1’500 Euro.
Messung

Die Messung erfolgt über ein „Digitales Kontrollgerät“, einen sogenannten Fahrtenschreiber oder Tachographen, welches fest im Fahrzeug eingebaut sein muss. Zusätzlich wird eine Fahrkarte in der Grösse einer Kreditkarte für jeden Fahrer benötigt. Diese wird in Deutschland abhängig vom Bundesland durch TÜV, Dekra oder die Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt.
Zusätzliche Regelung ab 1. Juli 2026
Inwieweit die folgende Regelung ebenfalls die Wohnmobile betrifft, wenn sie einen Anhänger ziehen, ist (noch) nicht ersichtlich:
Ab 1.7.2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2,5 t hzG mit einem Kontrollgerät der jüngsten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte eingesetzt werden! Diese Änderung betrifft sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge.
- Link zum TCS-Artikel für die Schweiz
- Link zum ADAC-Artikel für EU-Länder
- Link zum Bundesamt für Logistik und Mobilität
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