In Deutschland gilt für LKW und Fahrzeuge über 3.5 Tonnen auf allen Autobahnen (inklusive Tank- und Rastanlagen) und auf allen Bundesstrassen inner- und ausserorts ab 1. Juli 2024 eine
Mautpflicht (hier findest du Links zu verschiedenen Karten und Übersichten von
mautpflichtigen Strassen in Deutschland). Dabei gilt das in den Fahrzeugpapieren technische zugelassene Gesamtgewicht und nicht das eingetragene.
Wohnmobile, deren Wohnbereich mindestens 50% des Fahrzeuges ausmachen, sind weiterhin von der Maut befreit. Aber Achtung: Ziehst du z.B. einen (privaten) Anhänger mit, der grösser ist als die
Wohnfläche, wird auch dein Wohnmobil mautpflichtig.
Damit dein Fahrzeug als Wohnmobil gilt, muss es jedoch als solches in den Papieren eingetragen sein. Bei älteren Wohnmobilen auf LKW-Basis, bei denen in den Papieren noch ein LKW steht,
müssen selbst unter 3.5 t die Maut bezahlen. Um dies zu verhindern, ist gegenüber der Toll Collect zwingend darzulegen, dass es ausschliesslich als Wohnmobil ohne gewerblichen
Güterverkehr genutzt wird und die notwendigen Ausstattungen hat.
Auf der Seite von Toll Collect gibt es dafür ein offizielles Formular. Es empfiehlt sich, dieses Formular auch für eingetragene
Wohnmobile über 3.5 t auszufüllen, welche von Aussen nicht eindeutig als Wohnmobil erkennbar sind. So muss man später nicht beweisen, dass es die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
In Italien wird die Autobahnmaut abhängig von der gefahrenen Strecke fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich. Dabei gelten je nach Kategorie unterschiedliche Tarife. Die Einteilung bei
den Wohnmobilen erfolgt aufgrund der Achsenzahl, wobei Doppelachsen als zwei Achsen gezählt werden.
Diese Gebühr wird fällig, sobald man auf der entsprechenden Strecke fährt. Dazu muss in der Regel bei der Einfahrt ein Ticket gezogen werden, welches am Ende der Strecke bar oder mit
Kreditkarte bezahlt wird. Die gelben Telepass-Spuren dürfen nur von Telepass-Nutzern und Fahrzeugen mit ADAC Mautbox bzw. Camper Mautbox
XXL und bip&go-Transpondern benutzt werden.
Auch auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstrassennetz gilt eine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Bei den Passstrassen wie Brenner und Tauernautobahn fällt eine
zusätzliche Streckenmaut an, welche bei jeder Durchfahrt zu bezahlen ist.
Für Fahrzeuge bis 3.5 t muss eine Vignette zum Kleben oder digital gekauft werden. Fahrzeuge über 3.5 t müssen mit einer GO-Box ausgestattet sein.
Achtung: Seit Dezember ist die technisch zugelassene Gesamtmasse massgebend für die Bestimmung. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist für die vor Dezember 2023 erstmalig
zugelassenen Fahrzeuge.
In der Schweiz gilt auf den meisten Autobahnen einen Vignettenpflicht für PKW und Wohnmobile bis 3.5 t. Seit 2024 können diese sowohl elektronisch als auch als Klebevignette gekauft werden. Letztere muss gut sichtbar innen
an der Windschutzscheibe angebracht werden und kann an den meisten Zollübergängen oder auch vorgängig z.B. beim ADAC kaufen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist sie mit 40.00 Franken für ein Jahr
recht günstig.
Für Wohnmobile über 3.5 t (gemäss Fahrzeugausweis) muss eine Schwerverkehrsabgabe pro Tag entrichtet werden, an dem sich das Wohnmobil in der Schweiz befindet - egal, ob es fährt
oder auf einem Stellplatz steht. Und auch dann, wenn man keine Autobahn fährt, da sie für alle Strassen gilt.
Für Anhänger muss bei beiden Kategorien eine separate Vignette gekauft und gut sichtbar auf dem Anhänger angebracht werden.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe für Schweizerische Fahrzeuge
Es gilt eine pauschale Schwerverkehrsabgabe, die für das folgende Kalenderjahr im Voraus bezahlt werden muss. Da das Inkasso durch die Strassenverkersämter der einzelnen Kantone erfolgt, richten
sich die Zahlungsfristen und Hinweise auch nach deren Bestimmungen.
Du hast jedoch für jeden Tag, an dem das Wohnmobil nachweislich ausserhalb der Schweiz war, Anspruch auf eine Rückerstattung von 1/360 des Gesamtbetrages. An Tagen, an denen es sowohl
in der Schweiz als auch im Ausland war, beläuft sich der Anspruch auf die Hälfte Diese Ansprüche sind innerhalb des Folgesjahres mit den entsprechenden
Fahrtenkontrollen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG geltend zu machen, welches weitere Beweismittel verlangen kann.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge
Diese muss entweder direkt beim Grenzübertritt bezahlt werden oder mittels VIA-App (ohne die 10 Einzeltage-Tickets). Wird man
ohne Zahlungsausweis erwischt, kann es teuer werden. Erkunde dich deshalb unbedingt über die Öffnungszeiten der Zollstelle über die du in die Schweiz einreisen möchtest, wenn du sie dort bezahlen möchtest.
Ist die Grenzstelle geschlossen, ist die Einreise ohne gültigen Zahlungsnachweis für PSVA mit wenigen Ausnahmen verboten.
Du kannst zwischen den folgenden Möglichkeiten
für die PSVA wählen, die du direkt beim Kauf bezahlst.
- Für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage (CHF 3.25/Tag)
- Für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres (hier musst du die Tage selbst entwerten) (CHF 32.50)
- Für einen bis 11 hintereinander folgende Monate (CHF 58.50)
- Für ein Kalenderjahr (CHF 650.00)
Die Tarife für die einzelnen Varianten findest du in diesem Formular - es muss aber in jedem Fall ein Mindestbetrag von CHF 25.00 für jeden neu
ausgestellten Zahlungsnachweis bezahlt werden.
Bei Fahrzeugen über 3.5 t wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Diese Streckenabschnitte sind mit einem Schwarzen M auf gelbem Grund gekennzeichnet und
können teilweise auch nur Teilstrecken wie eine Brücke oder eine Transitstrasse betreffen.
Damit man diese Strassen benutzen kann, muss das Wohnmobil vor der Fahrt über die Grenze elektronisch angemeldet und im elektronischen Mautsyste, "Myto" registriert werden. Dies
kann sowohl online als bei einer Verkaufsstelle in Grenznähe erfolgen. Für die Anmeldung benötigst du:
- Zulassungsland
- Kennzeichen
- Gesamtgewicht
- Achsenzahl
- Geplante Kilometer
- Angaben zum Fahrer und Eigentümer (wenn nicht identisch)
Die Abrechnung erfolgt anschliessend mit Hilfe der im Voraus zu installierenden Myto-CZ-Box, die du entweder mit Guthaben auflädst oder im Post-Pay-Verfahren nach der Reise bezahlen.
Meldest du dich an einer Verkaufsstelle direkt vor der Einfahrt an, kannst du dort auch gleich eine Box gegen eine Kaution ausleihen.
Weitere Länder mit einer Vignettenpflicht auf Autobahnen und teilweise Schnellstrassen:
- Bulgarien
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Ungarn
Nicht abschliessend
Weitere Länder kennen ein streckenabhängige Gebühr, welche an den entsprechenden Zahlstellen bei der Ein- oder Ausfahrt bezahlt werden muss.
Eine detaillierte Übersicht findest du beim ADAC
und hier die von Promobil
mit weiteren Infos